HQConsulting & Services
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AGB + weitere gesetzliche Informationen
A. AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HQConsulting,, Rotenweg 10, 79199 Kirchzarten,ges. vertr. d.d. Gf. Hansjörg Quilitzsch, ebenda.1 Ausschließliche Geltung der AGBs der HQConsultingDie nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HQConsulting gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von HQConsulting unter Ausschluss entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind erst wirksam, wenn ihre Geltung zwischen HQConsulting und dem Besteller ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. 2 AngeboteAngebote von HQConsulting sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht schriftlich vereinbart ist. 3 Lieferung allgemein3.1Soweit HQConsulting die zu liefernde Ware bzw. Teile davon von Dritten bezieht, steht die Lieferung durch HQConsulting unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.2Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen. Mängelansprüche bleiben hiervon unberührt. Mit der Aufgabe der Waren zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart ist. 3.3HQConsulting ist zur Teilleistung berechtigt. 3.4Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern die Waren oder Dienstleistungen trotz der Abweichung geeignet sind, den vertraglich beabsichtigten Leistungserfolg herzustellen. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung ist ausschließlich die von HQConsulting erteilte Auftragsbestätigung maßgeblich. 3.5Vertrags- bzw. Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Ist die Nichteinhaltung einer schriftlich vereinbarten Vertrags- bzw. Lieferfrist auf höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Vertrags- bzw. Lieferfrist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als sich HQConsulting in Verzug befindet. 3.6Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Überschreitung einer Vertrags- bzw. Lieferfrist sind ausgeschlossen, soweit die Fristüberschreitung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HQConsulting beruht. 4 Lieferung von Softwareprogrammen4.1Ist die Lieferung von Software fremder Hersteller Vertragsgegenstand, gilt das Lizenzrecht des Herstellers der vertragsgegenständ-lichen Software bzw. des Lizenzgebers. 4.2Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von Software, die HQConsulting hergestellt hat, wird zwischen HQConsulting und dem Besteller ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen. 5 Lieferung und Installation von HardwareIst Vertragsgegenstand die Lieferung und Installation von Hardware vor Ort durch HQConsulting , schafft der Besteller bis zum vereinbarten Lieferdatum die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die HQConsulting in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Besonderheiten der Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen werden von HQConsulting mitgeteilt. HQConsulting ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, HQConsulting und der Besteller treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Vereinbarung. 6 Eigentumsvorbehalt6.1Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von HQConsulting aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von HQConsulting . 6.2Der Besteller tritt HQConsulting bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware an seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. 6.3HQConsulting kann verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt. HQConsulting ist dann berechtigt, die Abtretung offenzulegen. 6.4Der Besteller hat HQConsulting unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an HQConsulting abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist HQConsulting berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen. Der Besteller hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche Dritter erforderlich sind. Im übrigen hat er HQConsulting in der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise zu unterstützen. 6.5Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für HQConsulting vor (Besitzmittlungsverhältnis). HQConsulting erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt HQConsulting Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 6.6Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller HQConsulting, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. 6.7Übersteigt der Wert der für HQConsulting bestehenden Sicherheiten deren Forderungen gegen den Besteller um mehr als 25%, ist HQConsulting auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. 7 Zahlungsbedingungen7.1Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von HQConsulting sofort bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 7.2Die durch HQConsulting angebotenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7.3Bei Teillieferungen ist HQConsulting berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Dem Besteller wird in der Teilrechnung ein dem anteiligen Wert der Teillieferung entsprechender Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt.
7.4Forderungen von HQConsulting werden während des Verzugs des Bestellers für das Jahr mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §§ 288 Abs.2, 247 Abs.1 BGB verzinst. 7.5Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist HQConsulting berechtigt, weitere Lieferungen zurückhalten. Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. 7.6Der Besteller kann gegen Forderungen von HQConsulting die Aufrechnung nur mit Ansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. 8 Mängelansprüche8.1Erweisen sich durch HQConsulting gelieferte Waren oder Leistungen als mangelhaft, beschränken sich die Mängelansprüche des Bestellers zunächst auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Die Nacherfüllung gem. § 439 BGB wird insoweit ausdrücklich auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. HQConsulting behält sich die Ersatzlieferung vor. 8.2Im Rahmen der Nachbesserung kann HQConsulting Maschinen und Teile austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Maschinen und Teile gehen in das Eigentum von HQConsulting über. 8.3Bevor der Besteller die Fehlerbeseitigung gelieferter Ware oder erbrachter Leistungen veranlasst, führt er eine Problemanalyse und Fehlerbegrenzung nach dem Bedienerhandbuch durch. 8.4Programme, Daten und Datenträger werden vom Besteller vor einer Fehlerbeseitigung oder Instandhaltung gesichert und vor einem Maschinenaustausch entfernt. Auch sonst ist der Besteller verpflichtet, Daten regelmäßig, mindestens täglich zu sichern. 8.5Der Besteller kann nicht die Beseitigung von Fehlern verlangen, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler und nicht vom Hersteller oder HQConsulting durchgeführte Änderungen und Anbauten entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Zubehör (z. B. Schreib- und Druckelemente, Farbträger) kann nicht verlangt werden. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit sie auf ungenügende Datensicherungen durch den Besteller (vgl. 8.4.) beruhen. 8.6Nachbesserungsarbeiten hat HQConsulting grundsätzlich nur am vertraglich vereinbarten Aufstellungsort der Maschine zu erbringen, es sei denn, es ist schriftlich etwas abweichendes vereinbart. Weicht der tatsächliche Aufstellungsort der Maschine vom vertraglich vereinbarten Aufstellungsort ab oder ist vereinbart, dass die Nachbesserung bei HQConsulting stattfindet, liefert der Kunde die Maschinen im Originalversandbehälter oder in einer gleichwertigen Verpackung bei HQConsulting an. 8.7Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller die gesetzlichen Mängelansprüche mit den nachstehenden Beschränkungen geltend machen. 8.8Bei Liefergegenständen, die HQConsulting von dritter Seite bezogen und unverändert an den Besteller weitergegeben hat, beschränken sich die Mängelansprüche zunächst auf die Abtretung etwaiger gegen den Lieferanten bestehender Mängelansprüche. HQConsulting wird dem Besteller zur Geltendmachung der Mängelansprüche gegen den Lieferanten die erforderlichen Informationen geben. Erst wenn der Besteller seine Mängelansprüche beim Lieferanten erfolglos außergerichtlich geltend gemacht hat, kann er mit Mängelansprüchen an HQConsulting herantreten. 8.9Schadenersatzansprüche gegen HQConsulting, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie seine gesetzlichen Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund und für alle Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit HQConsulting nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend haftet oder gegen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verstoßen worden ist. 8.10Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der vertragsgegenständliche Ware bzw. der Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung. Stellt das Rechtsgeschäft einen Verbrauchsgüterkauf dar, gilt eine 24-monatige Verjährungsfrist. 8.11Dem Besteller ist bekannt, dass Fehler in Softwareprogrammen von vornherein nicht ausgeschlossen werden können. HQConsulting sichert weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme, noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu. 9 Vertragsverletzungen des BestellersKommt der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, gerät er insbesondere mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist HQConsulting berechtigt, die Vornahme von weiteren Lieferungen abzulehnen. Solange sich der Besteller mit der Vertragserfüllung in Verzug befindet, ist HQConsulting auch nicht verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. 10 Änderungen des AufstellungsortesIm Falle der Lieferung von Maschinen teilt der Besteller HQConsulting Änderungen des Aufstellungsortes der Maschine während der Gewährleistungsfrist und/oder bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unverzüglich mit. 11 Abwerbung von MitarbeiternDer Besteller verpflichtet sich, keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen von HQConsulting oder von HQConsulting beauftragte Mitarbeiter von Partnerfirmen während der Durchführung von Aufträgen sowie in den ersten 12 Monaten nach der Erfüllung des Vertrages durch HQConsulting abzuwerben oder weiterzuvermitteln. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR an HQConsulting. 12 Zahlungsunfähigkeit des BestellersUnbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann HQConsulting das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, ferner, wenn das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Dritten eröffnet wird. 13 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für alle gegenseitigen Verbindlichkeiten ist Freiburg i.Br.. Gerichtsstand ist ebenfalls Freiburg i.Br. 14 Anwendbares RechtEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15 SchlussbestimmungenErgänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle eine neue Regelung treffen, die der bisherigen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
B. Gesetzliche Informationen
I. Kundeninformationen
1. Die HQConsulting ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kirchzarten und eingetragen im Gewerberegister Kirchzarten unter der Registernummer KI 51/2008. Vertreter des Unternehmens ist Hansjörg Quilitzsch.
2. Die ladungsfähige Anschrift und die Namen der Vertretungsberechtigten der HQConsulting lauten: HQConsulting, Rotenweg 10, 79199 Kirchzarten, ges. vert. d. d. Geschäftsführer Herrn Hansjörg Quilitzsch, ebenda.
3. Unsere AGB finden Sie unter A.
5. Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebotstext. Die Gültigkeitsdauer der in dem jeweiligen Angebot zur Verfügung gestellten Angaben ist in der Artikelbeschreibung angegeben. Enthält diese keine besonderen Angaben über die Gültigkeitsdauer, so ist diese auf die Laufzeit des jeweiligen Hersteller - Angebotes beschränkt.
6. Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile ergibt sich aus den im Rahmen des Angebotes bereitgestellten Informationen. Alle angegebenen Preise beinhalten, soweit nicht anders angegeben wird, die gesetzliche Umsatzsteuer, die von uns an das Finanzamt abgeführt wird. Alle Preise beziehen sich, soweit in dem jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben wird, auf den jeweils abgebildeten und in der Dienstleistungs - /Artikelbeschreibung näher beschriebene Dienstleistung- /Artikel ohne Zubehör. Die Kosten einer Versendung sind von Ihnen zu tragen. Die Kosten der Versendung sind im jeweiligen Angebot angegeben. Bei einer Versendung der Ware ins Ausland können weitere Steuern und Kosten, insbesondere für Zölle, entstehen, die von Ihnen zu tragen sind. Der Kaufpreis ist sofort fällig, sofern sich aus der gewählten Zahlungsart nichts anderes ergibt. Bei Dienstleistungen 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Übergabe und 30 % bei Abnahme.Enthaltene Hardware / Handelsware ist bei Lieferung fällig.Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind in der jeweiligen Artikelbeschreibung angegeben.
7.Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Die meisten Hersteller gewähren eine Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Nähere Informationen über eine für die gekaufte Ware bestehende Herstellergarantie werden mit der Warenlieferung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhalten Sie mit der Warenlieferung auch Informationen über Kundendienste für das Gerät.
II. Hinweis zur Rücknahme von VerpackungsmaterialDie HQConsulting ist Vertreiber von Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung (VerpackV). Als solcher weisen wir Sie darauf hin, dass wir verpflichtet sind, die versendeten Verpackungen für Sie unentgeltlich zurückzunehmen. Diese können Sie an unsere oben angegebene Adresse übersenden oder in unseren Geschäftsräumen zurückgeben, aber selbstverständlich auch selbst entsorgen.
III. Datenschutz
Die HQConsulting erhebt, verwendet und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (wie z.B. Ihren Namen oder Ihre Anschrift) ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Nachfolgend informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns, wenn Sie Waren / Dienstleistungen bei der HQConsulting kaufen. Informationen über die Behandlung Ihrer Daten durch andere Anbieter finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Anbieters. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erfasst, sofern Sie diese nicht im Rahmen des Bestellablaufes und der Kaufabwicklung übermitteln. Diese Daten werden ohne Ihre gesonderte Einwilligung nur verwendet, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist (z.B. die Weitergabe Ihrer Adressdaten an das Versandunternehmen). Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nur weiter, sofern wir dazu aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. So müssen wir die Daten z.B. auf Anordnung der zuständigen Stelle im Einzelfall weitergeben, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Ihre Daten werden, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung eingewilligt haben, nach vollständiger Abwicklung des Vertrages für eine weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sie haben das Recht auf jederzeitige unentgeltliche und unverzügliche Auskunft über die zu Ihrer Person oder Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten, insbesondere auch über die Herkunft der Daten, Empfänger und Kategorien von Empfängern, an welche die Daten weitergegeben werden sowie den Zweck der Speicherung. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen die Auskunft auch elektronisch. Sie haben weiterhin auch ein Recht auf jederzeitige unentgeltliche und unverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung.
Ihr Ansprechpartner für Datenschutz ist Herr Hansjörg Quilitzsch. Für Auskunftserteilung, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten.
Schreiben Sie bitte an Herrn Hansjörg Quilitzsch,HQConsulting,, Rotenweg 10, 79199 Kirchzarten , E-mail: HQ@HQConsulting.de.
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